Wohnungseigentumsrecht

Wohneigentum bezeichnet bspw. ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus. Bei der Mietwohnung gilt Mietrecht, bei Wohneigentum ist Eigentumsrecht anzuwenden, das bei Wohnungseigentum durch das Spezialgesetz des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) umgesetzt wird.

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