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Mietrecht von A bis Z

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Vor/Nach dem Mietverhältnis

Die Rückgabe der Wohnung ist Sache des Mieters

Die Rückgabe der Wohnung ist Sache des Mieters


Zwei Eheleute wohnten seit 1991 in einer Zweizimmerwohnung in Hellersdorf. Die Miete war moderat gestiegen und die Wohnung entsprach den Bedürfnissen der Mieter. Die Möglichkeiten der Verständigung zwischen Mieter und Vermieter waren eigentlich gut, zumal die Räume der Hausverwaltung von der Wohnung nur durch einen Innenhof getrennt waren.

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Vor/Nach dem Mietverhältnis

Worauf sollte ein Vermieter achten - Gründliche Vorbereitung zahlt sich aus

Schlangen bei der Wohnungssuche gibt es in Berlin schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Nachhaltiger Woh-nungsleerstand bestimmt den Wohnungsmarkt. Vermieten ist so heutzutage für Eigentümer und für Verwalter zu einem schwierigen Geschäft geworden. Deshalb treibt es oft den Vermieter in die Hände des erstbesten Be-werbers.

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Vor/Nach dem Mietverhältnis

Vermieterpfandrecht

Vermieterpfandrecht

Was steckt dahinter, was ist zu beachten


Nicht selten wird ein säumiger Mieter zusammen mit der fristlosen Kündigung vom Vermieter aufgefordert, seine gesamte Einrichtung in der Wohnung zu belassen; darauf laste das Vermieterpfandrecht. Dies wird häufig mit dem Hinweis unterstrichen, der Mieter mache sich strafbar, wenn er dennoch die Wohnung leerräume.

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Vor/Nach dem Mietverhältnis

Die Rückgabe der Mieträume - Ein Übergabeprotokoll kann Streit verhindern

Nach Beendigung des Mietvertragsverhältnisses ist die Wohnung vom Mieter an den Vermieter zurück zu geben. Dabei ist die Vereinbarung eines Abnahme- oder Übergabetermins ebenso wenig gesetzlich vorgeschrie-ben, wie die Anfertigung eines gemeinsamen Protokolls.

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Vor/Nach dem Mietverhältnis

Rechtzeitig für Klarheit sorgen - Das Wohnungsübergabeprotokoll

Obgleich von erheblicher Bedeutung, wird in der Praxis die Dokumentation des Wohnungszustandes bei Vertragsbeginn eher vernachlässigt.
Auch die viele Seiten eng bedruckten Texte umfassenden Mietvertragsvordrucke sehen, wenn überhaupt, nur geringen Platz für eine solche Dokumentation vor.

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Vor/Nach dem Mietverhältnis

Rückstand ausgeglichen - trotzdem Wohnungsverlust

Rückstand ausgeglichen - trotzdem Wohnungsverlust

Zukünftig läuft der fristlos gekündigte Mieter Gefahr, trotz rechtzeitigem Ausgleich seiner Mietrückstände seine Wohnung endgültig zu verlieren. Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.02.2005, VIII ZR 6/04, hat für diese Konsequenz den Weg geebnet.

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Vor/Nach dem Mietverhältnis

Augen auf bei Mietvertragsabschluß

Augen auf bei Mietvertragsabschluß - Bei mehr Sorgfalt spart man sich späteren Ärger

Im letzten Artikel wurden die typischen Probleme anläßlich der Vertragsbeendigung und der damit einhergehenden Wohnungsrückgabe erörtert.
Vieles von dem könnten sich die Vertragsparteien ersparen, wenn sie bei Begründung des Mietverhältnisses sorgfältiger vorgehen würden.

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Vor/Nach dem Mietverhältnis

Vorsicht beim "fliegenden Wohnungswechsel"

Häufig wird eine Wohnung „unter der Hand“ vom Noch-Mieter an den Nach-Mieter weiter gegeben, ohne dass der Vermieter hinzugezogen wurde. Der Nach-Mieter wohnt schon in der Wohnung und hat keinen Mietver-trag. In der Regel will der Alt-Mieter vorzeitig aus einem Vertrag heraus und/oder von ihm selbst getätigte Investitionen oder zurückgelassene Einrichtungsgegenstände weiter veräußern.

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Vor/Nach dem Mietverhältnis

Das Schicksal von Mietereinbauten bei der Wohnungsrückgabe

Das Schicksal von Mietereinbauten bei der Wohnungsrückgabe

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter dem Vermieter bei Vertragsende die Mieträume so zurückgeben muss, wie sie ihm vermietet wurden. Umbauten hat der Mieter ohne Rücksicht auf die dadurch entstehenden Kosten grundsätzlich zu beseitigen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu der Baumaßnahme des Mieters erteilt hat. Lediglich dann, wenn durch die baulichen Veränderungen des Mieters die Räume erst bewohnbar gemacht wurden, entfällt der Anspruch des Vermieters auf Rückbau.

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Weitere Beiträge ...

  1. Bundesgerichtshof unterstreicht Vermieterrechte
  2. Wärmecontracting, was ist das?
  3. Mieterschutz bei Bildung von Wohnungseigentum
  4. Wohnungsgenossenschaften und ihre Besonderheiten
  5. Zahlungsverzug und seine Folgen im Gewerberaummietrecht
  6. An-, Um- und Einbauten durch den Mieter
  7. Die Verjährung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
  8. Das Wohnungsaufsichtsgesetz und die Tätigkeit des Wohnungsamtes
  9. Verjährung von Schönheitsreparaturen nach neuem Recht
  10. Das neue Mietrecht - Unzulängliche Überleitungsvorschriften
  11. Wer zögert, verliert seine Ansprüche
  12. Alsbaldige Klärung schafft Rechtsfrieden - Verwirkungen im Mietrecht
  13. Berliner Wohnungsbestand ist nicht mehr geschützt
  14. BGH stärkt Mieterposition
  15. Die neuen Verjährungsfristen enden erstmals am Jahresende
  16. Kann der Vermieter jetzt jede Miete verlangen
  17. Die neue Rechtsprechung zur Wohnraummodernisierung
  18. Mieterhöhung ohne Modernisierungsankündigung
  19. Eine Baumaßnahme ermöglicht zwei Mieterhöhungen
  20. Modernisierungen zur Herstellung des üblichen Standards einer Wohnung müssen geduldet werden
  21. Mieterhöhung nach Modernisierung

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