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Mietrecht von A bis Z

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Verjährung und Sonstiges

Das neue Mietrecht - Unzulängliche Überleitungsvorschriften

Seit dem 01.09.2001 haben wir das neue Mietrecht. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, für welche Verträge gilt jetzt welches Recht. Dass für ab dem 01.09. abgeschlossene Verträge nur neues Recht gilt, darf man ohne Bedenken bejahen.

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Verjährung und Sonstiges

Berliner Wohnungsbestand ist nicht mehr geschützt

Wer in den letzten Tagen den Immobilienteil der Zeitungen studierte, las, daß das Oberverwaltungsgericht die Zweckentfremdungsverbotsverordnung faktisch außer Kraft gesetzt hat. Es stellte fest, daß der Berliner Wohnungsmarkt so deutlich und nachhaltig entspannt sei, daß das Verbot offensichtlich entbehrlich geworden sei.

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Mieterhöhung

Kann der Vermieter jetzt jede Miete verlangen

In der letzten Wochenendausgabe berichteten wir an dieser Stelle über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin, mit der die Zweckentfremdungsverbotsverordnung rückwirkend ab 01.09.2000 außer Kraft gesetzt wurde.
Welche Auswirkungen hat nun diese Entscheidung auf Rückzahlungsansprüche eines Mieters gegen seinen Vermieter wegen überhöhter Miete?

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Verjährung und Sonstiges

Wer zögert, verliert seine Ansprüche

Die Änderung von Verjährungsvorschriften nach der Reform des Mietrechts und des allgemeinen Schuldrechts

Zum 01.09.2001 trat die Mietrechtsreform in Kraft. Weitere erhebliche Veränderungen im allgemeinen und besonderen Schuldrecht des BGB sind zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Die Verjährungsfristen, mithin die Zeit, die dem Mieter oder Vermieter bleibt, um Ansprüche aus dem Mietvertragsverhältnis geltend zu machen, in der Regel also um Klage zu erheben, wurden weiter verkürzt.

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Verjährung und Sonstiges

BGH stärkt Mieterposition

BGH stärkt Mieterposition
Verwirkung des Minderungsrechtes nur noch in Ausnahmefällen


Der Bundesgerichtshof setzte mit einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung der bisherigen Ge-richtspraxis ein Ende, wonach ein Mieter, der trotz Kenntnis der Woh-nungsmängel die Miete in voller Hö-he über eine gewisse Zeit (ca. 6 Monate) vorbehaltlos weiter zahlte, sein Minderungsrecht verwirkte.

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Mieterhöhung

Die neue Rechtsprechung zur Wohnraummodernisierung

Während des bestehenden Mietvertragsverhältnisses ist der Vermieter nicht verpflichtet, zu modernisieren, d.h. Verbesserungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung oder am Gebäude durchzuführen, um den Gebrauchswert zu erhöhen und eine komfortablere Benutzung zu ermöglichen.

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Verjährung und Sonstiges

Alsbaldige Klärung schafft Rechtsfrieden - Verwirkungen im Mietrecht

Es genügt nicht, dass man Recht hat, man muss es auch rechtzeitig gegenüber dem anderen Vertragspartner ausüben, sonst kann man es leicht verlieren. Ausüben heißt, es bei Gericht (z.B. durch Mahnbescheid oder auch durch Klage) geltend zu machen. Dadurch würde dann eine laufende Verjährungsfrist gehemmt. Auf die Verjährung muss sich der Vertragsgegner ausdrücklich berufen, denn sie wird nicht von Amts wegen berücksichtigt.

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Verjährung und Sonstiges

Die neuen Verjährungsfristen enden erstmals am Jahresende

Die neuen Verjährungsfristen enden erstmals am Jahresende

Die Verjährung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis

Die Verjährung ist das Recht eines Schuldners nach einem gewissen Zeitablauf die geforderte Leistung zu verweigern. Sie dient sowohl dem Schuldnerschutz als auch dem Rechtsfrieden.

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Mieterhöhung

Mieterhöhung ohne Modernisierungsankündigung

Urteil des BGH vom 02.03.11, Az: VIII ZR 164/10

Nach § 554 Abs. 2 und 3 BGB sind Modernisierungsmaßnahmen nach Art, voraussichtlichem Umfang und Beginn sowie voraussichtlicher Dauer und zu erwartender Mieterhöhung in Textform mitzuteilen (s. Anm.). Fehlt eine Modernisierungsankündigung, so stellte sich in der Vergangenheit stets die Frage, ob der Vermieter gleichwohl einen Wertverbesserungszuschlag verlangen kann.

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  1. Eine Baumaßnahme ermöglicht zwei Mieterhöhungen
  2. Modernisierungen zur Herstellung des üblichen Standards einer Wohnung müssen geduldet werden
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  5. Überhöhte Miete – gibt’s die noch?
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  7. Mieterhöhungen nach dem neuen Mietrecht
  8. Mieterhöhungsvereinbarungen nach dem neuen Mietrecht
  9. Modernisierung von Wohnraum - Steigt die Wohnqualität, steigt auch die Miete
  10. Form und Inhalt der Modernisierungsankündigung
  11. Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung
  12. Der Vermieter ist pleite
  13. Reparaturen durch den Mieter
  14. Wann ist die Wohnung zu renovieren?
  15. Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wann nicht?
  16. Mietereinbauten im gesellschaftlichen Interesse
  17. Ehe- und Lebenspartner als Mieter
  18. Schweinehaltung in der Wohnung?
  19. Wenn dem Vermieter das Geld ausgeht
  20. Die Nutzungsrechte des Mieters
  21. Recht auf Parabolantenne

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