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Mietrecht von A bis Z

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rund um den Mietvertrag

Der Vermieter ist pleite

Der Vermieter ist pleite

Worauf muss der Mieter achten

Auch in Zukunft und nach Einschätzung von Fachleuten vermehrt werden sich Mieter der Zahlungsunfähigkeit ihres Vermieters ausgesetzt sehen. Die finanzielle Misere erhält Auftrieb durch die ab Anfang 2007 von den Banken zu beachtenden Bestimmungen des sogenannten „Basel II- Abkommens“.

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Rund um den Mietvertrag

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wann nicht?

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wann nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Das Wohnungsbesichtigungsrecht, das hier behandelt wird, meint nur die Fälle, in denen der Vermieter nicht etwa aus dringendem Anlass, z. B. bei Gefahr in Verzug, die Wohnung betreten muss, sondern die Fälle, in denen er die Wohnung entweder Miet- oder Kaufinteressenten zeigen oder aber in regelmäßigen Abständen besichtigen möchte, um den Zustand zu erfahren, gegebenenfalls die technischen Einrichtungen der Wohnung zu überprüfen oder aber sich eine Entscheidungsgrundlage für beabsichtigte Instandsetzungen oder Modernisierungen zu verschaffen.

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Rund um den Mietvertrag

Schweinehaltung in der Wohnung?

Schweinehaltung in der Wohnung?

Wie weit geht der vertragsgemäße Gebrauch?


Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hatte vor Jahren nicht über einen falschen Hauptmann, sondern darüber zu befinden, ob der beklagte Mieter sein Schwein Quiki auch weiterhin in der Wohnung halten dürfe. Das Gericht entschied sich für den Mieter, weil zur Überzeugung des Gerichtes nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststehe, dass von dem Schwein weder Belästigungen noch Beeinträchtigungen ausgingen.

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Rund um den Mietvertrag

Reparaturen durch den Mieter

Reparaturen durch den Mieter

Zeigen sich während der Mietzeit in der Wohnung Mängel, so kann der Mieter vom Vermieter deren Beseitigung verlangen und die Miete mindern. Erfolgt vermieterseits keine Reaktion, so ist dem Mieter jedoch nicht geholfen. Manchmal fehlt auch der Ansprechpartner z. B. wenn der Vermieter verstirbt und seine Erben noch nicht ermittelt wurden.

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Rund um den Mietvertrag

Mietereinbauten im gesellschaftlichen Interesse

Mietereinbauten im gesellschaftlichen Interesse

Manch ein Mieter, der erhebliches Geld in seine Mietwohnung investierte und das Bad neu verfliest und eine Zwischendecke eingezogen hat, erhofft beim Mietvertragsende vom Vermieter eine entsprechende Entschädigung.

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Rund um den Mietvertrag

Wenn dem Vermieter das Geld ausgeht

Der Kauf eines Miethauses oder einer Eigentumswohnung kann selten mit Barmitteln finanziert werden. Wird bei einer Bank ein Darlehensvertrag geschlossen und ein Kredit aufgenommen, so dient die Immobilie, die gekauft werden soll meist selbst als Sicherungsobjekt.

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Rund um den Mietvertrag

Wann ist die Wohnung zu renovieren?

Wann ist die Wohnung zu renovieren?

Die Renovierungsfristen und die Folgen ihrer Verletzung

Die in den Mustermietverträgen getroffenen Regelungen zu den Schönheitsreparaturen sind vielfältig und geben häufig Anlass für einen Rechtsstreit. Gerichtlich geklärt ist zwischenzeitlich, dass Klauseln, die den Mieter verpflichten, bei Einzug in die neue Wohnung Schönheitsreparaturen auszuführen, nämlich zur Anfangsrenovierung und die Klauseln, die den Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses verpflichten, bei seinem Auszug eine Endrenovierung vorzunehmen, unwirksam sind.

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Rund um den Mietvertrag

Ehe- und Lebenspartner als Mieter

Ehe- und Lebenspartner als Mieter

Der Vermieter hat bei Abschluss eines neuen Wohnungsmietvertrages in der Regel ein Interesse daran, dass beide Mieter oder Lebenspartner den Vertrag abschließen. Zwei Schuldner sind in der Regel besser als einer. Auf Mieterseite ist jedoch zu bedenken, dass häufig die Lebenspartnerschaft oder die Ehe scheitern, der Mietvertrag jedoch gleichwohl fortbesteht.

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Rund um den Mietvertrag

Die Nutzungsrechte des Mieters

Die Nutzungsrechte des Mieters - Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache

Die Hauptpflicht des Vermieters ist es, dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Maßgeblich für die Bestimmung des vertragsgemäßen Gebrauches ist zunächst der Inhalt des Mietvertrages, die Regelung in der Hausordnung und gegebenenfalls die Verkehrssitte.

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Weitere Beiträge ...

  1. Recht auf Parabolantenne
  2. Probleme mit der Untervermietung
  3. Tierhaltung in der Wohnung
  4. Teilgewerbliche Nutzung von Wohnraum
  5. Das Besichtigungsrecht des Vermieters
  6. Die zweite Miete
  7. Die Anwendung des Berliner Mietspiegels
  8. Die Vor- und Nachteile der Vereinbarung einer Staffelmiete im Mietvertrag
  9. Staffelmiete und Indexmiete im Wohnraummietvertrag
  10. Untervermietung
  11. Sommerhitze - muss Vermieter die Wohnung klimatisieren?
  12. BGH-Rechtsprechung: Alte Schönheitsreparaturenklauseln werden zur Farce
  13. Eine Unterschrift muss nicht lesbar, aber individuell sein
  14. Quotenklauseln in Wohnraummietverträgen sind unwirksam
  15. Wer in seiner Wohnung seinen Lebensunterhalt verdient, hat häufig keinen Kündigungsschutz
  16. Renovierungsarbeiten in der Wohnung müssen fachgerecht sein
  17. Welche Fläche ist maßgebend?
  18. Die untervermietete Wohnung
  19. Die verwechselte Wohnung
  20. Die gestohlene Einbauküche
  21. Bei Rückgabe der Wohnung müssen die Malerarbeiten des Mieters den üblichen Geschmacksvorstellungen entsprechen

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Themen

  • Vor/Nach dem Mietverhältnis

  • Verjährung und Sonstiges

  • Mieterhöhung

  • Rund um den Mietvertrag

  • Mietmangel

  • Kündigung

  • Betriebskosten

Aktuelles

  • Zu den Folgen staatlicher Schließungsanordnungen für Gewerberäume
  • Der Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin vom 11. Februar 2020 (MietenWoG)) ist verfassungswidrig.
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
  • Der Mietendeckel ist in Kraft getreten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

Meistgelesen

  • Aktuelles zum Betriebskostenrecht
  • Alsbaldige Klärung schafft Rechtsfrieden - Verwirkungen im Mietrecht
  • An-, Um- und Einbauten durch den Mieter
  • Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung von Betriebskosten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

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  • Mietpreisbremse
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