Sidebar Menu

  • Startseite
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Mietrecht von A bis Z
  • Kontakt
  • Rechtsanwalt Hennings, Schlüterstraße 12, 10625 Berlin (Charlottenburg)
  • Tel: 030 893 19 14
Rechtsanwaltskanzlei Hennings Rechtsanwaltskanzlei Hennings
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Aktuelles
  • Mietrecht von A bis Z
  • Kontakt

Mietrecht von A bis Z

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieterhöhung

Kann der Vermieter jetzt jede Miete verlangen

In der letzten Wochenendausgabe berichteten wir an dieser Stelle über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin, mit der die Zweckentfremdungsverbotsverordnung rückwirkend ab 01.09.2000 außer Kraft gesetzt wurde.
Welche Auswirkungen hat nun diese Entscheidung auf Rückzahlungsansprüche eines Mieters gegen seinen Vermieter wegen überhöhter Miete?

Weiterlesen ...

Mieterhöhung

Eine Baumaßnahme ermöglicht zwei Mieterhöhungen

Grundsätzlich hat der Vermieter von Wohnraum zwei Möglichkeiten die Grundmiete, auch ohne vertragliche Vereinbarung, anzuheben.

In zeitlichen Abständen kann er nach § 558 BGB eine Anhebung der Miete auf das ortsübliche Niveau verlangen. Die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum kann man in Berlin anhand des Mietspiegels ermitteln. Dort wird nach dem Alter des Hauses, der Größe der Wohnung und deren Ausstattung differenziert.

Weiterlesen ...

Mieterhöhung

Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten

Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten im Sinne von § 4 Abs. 2 MHG (s. Anm.) erfordert eine bestimmte Mietzinsstruktur, nämlich eine Inklusivmiete, auch Bruttokaltmiete genannt, desweiteren, eine wirksame Regelung im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, solche Erhöhungen auf den Mieter umzulegen und schließlich ein in Form und Inhalt wirksames Mieterhöhungsschreiben.

Weiterlesen ...

Mieterhöhung

Die neue Rechtsprechung zur Wohnraummodernisierung

Während des bestehenden Mietvertragsverhältnisses ist der Vermieter nicht verpflichtet, zu modernisieren, d.h. Verbesserungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung oder am Gebäude durchzuführen, um den Gebrauchswert zu erhöhen und eine komfortablere Benutzung zu ermöglichen.

Weiterlesen ...

Mieterhöhung

Modernisierungen zur Herstellung des üblichen Standards einer Wohnung müssen geduldet werden

Modernisierungen zur Herstellung des üblichen Standards einer Wohnung müssen geduldet werden


von Steffen Hennings

Bereits 1987 wurde die Wohnung in Kreuzberg mit einfacher Ausstattung, nämlich mit Ofenheizung und Einfachfenstern vermietet. Der Mietzins betrug damals 310,90 DM. Bis zum Jahr 2005 hatte sich die Ausstattung der Wohnung kaum verändert, die Miete war jedoch auf 246,13 € gestiegen. Die Miete wurde vom JobCenter bezahlt, da der Mieter Arbeitslosengeld II bezog.

Weiterlesen ...

Mieterhöhung

Überhöhte Miete – gibt’s die noch?

Zur aktuellen Rechtslage 2013 verweisen wir auf folgenden Artikel:

In Berlin gilt die 15-ige Kappungsgrenze

Der Wohnungsmieter ist durch das soziale Mietrecht in vielen Bereichen geschützt; der Gesetzgeber schützt ihn auch vor einer überhöhten Miete; bei preisfreiem Wohnraum jedoch nur, wenn der besagte Wohnraum knapp ist.

Weiterlesen ...

Mieterhöhung

Mieterhöhung ohne Modernisierungsankündigung

Urteil des BGH vom 02.03.11, Az: VIII ZR 164/10

Nach § 554 Abs. 2 und 3 BGB sind Modernisierungsmaßnahmen nach Art, voraussichtlichem Umfang und Beginn sowie voraussichtlicher Dauer und zu erwartender Mieterhöhung in Textform mitzuteilen (s. Anm.). Fehlt eine Modernisierungsankündigung, so stellte sich in der Vergangenheit stets die Frage, ob der Vermieter gleichwohl einen Wertverbesserungszuschlag verlangen kann.

Weiterlesen ...

Mieterhöhung

Mieterhöhung nach Modernisierung

Der Gesetzgeber hat in einer Vielzahl von Normen für preisfreien wie für preisgebundenen Wohnraum die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung geregelt. Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf preisfreien Wohnraum. Hierfür sind die Regelungen in § 541 b) BGB und § 3 MHG maß-geblich (s. Anm.).

Weiterlesen ...

Mieterhöhung

Das Mieterhöhungsverfahren nach dem neuen Mietrecht

Die zum 01. September 2001 in Kraft tretende Mietrechtsreform hat auch die bisherige Regelung für Mieterhöhungen nach dem Vergleichsmietenverfahren erfaßt. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten für frei finanzierten Wohnraum waren bislang außerhalb des BGB, nämlich im sogenannten Miethöhegesetz (MHG), geregelt. Dieses Einzelgesetz wurde nun in neuer Fassung in das BGB übertragen.

Weiterlesen ...

Weitere Beiträge ...

  1. Mieterhöhungen nach dem neuen Mietrecht
  2. Mieterhöhungsvereinbarungen nach dem neuen Mietrecht
  3. Modernisierung von Wohnraum - Steigt die Wohnqualität, steigt auch die Miete
  4. Form und Inhalt der Modernisierungsankündigung
  5. Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung

Seite 1 von 2

  • 1
  • 2

Themen

  • Vor/Nach dem Mietverhältnis

  • Verjährung und Sonstiges

  • Mieterhöhung

  • Rund um den Mietvertrag

  • Mietmangel

  • Kündigung

  • Betriebskosten

Aktuelles

  • Zu den Folgen staatlicher Schließungsanordnungen für Gewerberäume
  • Der Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin vom 11. Februar 2020 (MietenWoG)) ist verfassungswidrig.
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
  • Der Mietendeckel ist in Kraft getreten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

Meistgelesen

  • Aktuelles zum Betriebskostenrecht
  • Alsbaldige Klärung schafft Rechtsfrieden - Verwirkungen im Mietrecht
  • An-, Um- und Einbauten durch den Mieter
  • Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung von Betriebskosten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

Tags

  • Mietpreisbremse
  • Miethöhe
  • Folgevermietung
  • Mietpreisüberhöhung
  • zulässige Miete

Wir geben Ihnen eine verlässliche Einschätzung Ihrer Prozesschancen.

Adresse

Rechtsanwalt Hennings
Schlüterstraße 12
10625 Berlin (Charlottenburg)

Telefon: 030 - 893 19 14
Fax: 030 - 893 19 16
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-hennings.de

Kanzlei

  • Home
  • Über uns
  • Kontakt
  • Impressum

Fachgebiete

  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Datenschutz

  • Datenschutz

Karriere

  • Stellenangebote

COPYRIGHT © 2021 RECHTSANWALTSKANZLEI HENNINGS. ALLE RECHTE VORBEHALTEN.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Akzeptieren Ablehnen
Weitere Informationen | Impressum